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Korrekte Verwendung von Berufstiteln

Ärztliche Titel und Bildungsgänge

Die wichtigste schweizerische Rechtsgrundlage für die ärztliche Aus-, Weiter- und Fortbildung sind das Medizinalberufegesetz (MedBG) und die Medizinalberufeverordnung (MedBV). Darin werden auch die ärztliche Berufsausübung und das Medizinalberuferegister (MedReg) geregelt.

Aus- und Weiterbildung

Aus- und Weiterbildung in der Schweiz

Wer das Studium mit dem Master of Medicine (MMed) abschliesst und die eidgenössische Prüfung besteht, erhält das eidgenössische Arztdiplom. Dieses berechtigt allerdings nur zur unselbstständigen Tätigkeit in einem Spital oder einer Arztpraxis.

Nach Erwerb des eidgenössischen Arztdiploms beginnt die Phase der Weiterbildung, die mit einem eidgenössischen Weiterbildungstitel abgeschlossen wird. Dieser ist Voraussetzung für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit und damit für die Eröffnung einer Arztpraxis.

Das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) ist ein eigenständiges Organ der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH). Es regelt und organisiert die Weiterbildung im Auftrag des Bundes. Grundlage bilden dabei die Weiterbildungsordnung (WBO) und die 44 vom Eidgenössischen Departement des Innern akkreditierten Weiterbildungsprogramme. Jedes Weiterbildungsprogramm umschreibt detailliert die Dauer und die Anforderungen für den entsprechenden Facharzttitel.

Die ärztliche Weiterbildung nach Erhalt des Arztdiploms dauert in der Schweiz laut Gesetz 2 bis 6 Jahre (siehe Art. 18 MedBG und Art. 2 Abs. 1 Bst. a und b sowie Art. 10 und Anhang 1 MedBV). Die Schweizer Gesetzgebung steht im Einklang mit Art. 25 und 28 der europäischen Richtlinie 2005/36/EG.

Die Mindestdauer der Weiterbildung wurde in der Schweiz per 1. Januar 2006 von 2 auf 3 Jahre erhöht (Weiterbildungsprogramm FMH).

Die Liste aller ärztlichen Weiterbildungsbereiche in der Schweiz finden Sie in Anhang I der MedBV.

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Siehe auch

MedBG
MedBV
MedReg
FMH: Richtlinien


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