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Notfalldienste

Hausärztlicher Notfalldienst

Bei lebensbedrohlichen Notfällen rufen Sie bitte die Nummer 144 an.

Bei nicht lebensbedrohlichen Notfällen, die keines sofortigen ärztlichen Eingriffs bedürfen:

  1. Während der Praxisöffnungszeiten: Kontaktieren Sie Ihren Hausarzt oder dessen Stellvertreter.
  2. Ausserhalb der Praxisöffnungszeiten: Rufen Sie die Leitstelle des hausärztlichen Notfalldienstesauf die Nummer 0900 144 033 an (Fr 0.50 pro Anruf + Fr 2.00 pro Minute, Höchstbetrag Fr. 30.50). Hier erhalten Sie medizinischen Rat und werden bei Bedarf an den regionalen diensthabenden Arzt, eine Notfallpraxis oder eine Notfallstation weiterverwiesen.
  3. Notfallstation des Spitals von Siders: Es gibt im Spital Siders anstelle der bisherigen Notfallstation einen medizinisch-chirurgischen Bereitschaftsdienstes für Erwachsene (ohne Voranmeldung). Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 09.00 bis 18.00 Uhr (Samstage, Sonntage und Feiertage geschlossen).
  4. Notfallstation des Spitals von Martinach: täglich von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet, 7 Tage die Woche, auch an Feiertagen (Medienmitteilung: Vorübergehende nächtliche Schliessung der Notfallstation des Spitals Martinach).

Hausärztliche Notfallpraxis Oberwallis (HANOW)

Kindernotfälle im Wallis 

Reanimation

 

Apotheken

Hier erhalten Sie Informationen zu den Notfalldienstapotheken in den grösseren Walliser Ortschaften

Für Brig-Glis – Naters – Visp wählen Sie bitte die Nummer 0848 39 39 39.

Um zu erfahren, welche Apotheke ausserhalb der grösseren Ortschaften Notfalldienst hat, wählen Sie bitte die Telefonnummer 0900 558 143 (nur für dringende Rezepte, CHF 0.50 pro Anruf + CHF 1.00 pro Minute ab Festnetz, nicht erreichbar von bestimmten Telefonen mit Sperrung von Mehrwertnummern).

Zahnärzte

Rufen Sie bei Notfällen während der Praxisöffnungszeiten direkt die Praxis an.

Ansonsten erfahren Sie unter der Telefonnummer 0900 144 044 (ganzes Wallis, CHF 0.50 pro Anruf + CHF 2.00 pro Minute ab Festnetz - nicht erreichbar von bestimmten Telefonen mit Sperrung von Mehrwertnummern) rund um die Uhr, welcher Zahnarzt Notfalldienst hat.

Opferhilfe

Anleitungen in verschiedenen Fremdsprachen (Albanisch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Serbokroatisch, Türkisch), für Personen, die in der Schweiz Opfer einer Straftat geworden sind: OHG - Nützliche Dokumente

Ein Opfer im Sinne des Opferhilfegesetztes (OHG) und der Strafprozessordnung (StPO) ist eine Person, die infolge einer Straftat eine direkte Beeinträchtigung ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität erlitten hat (z.B.: Körperverletzung, Raub, Vergewaltigung, Nötigung oder sexuelle Ausbeutung, sexuelle Handlungen mit Kindern, Drohungen, Freiheitsberaubung, Entführung, Verkehrsunfall).

Tox Info Suisse

Im Notfall

Bei Vergiftungsverdacht sollten Sie einen Arzt oder Tox Info Suisse (Tel. 145, 24h) anrufen.

www.toxinfo.ch

Download

Walliser Bote 18.02.2021 (378.88 Ko)
18.02.2021





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