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Allgemeines

Informationen

Alle Inhaber und Inhaberinnen eines eidgenössischen oder anerkannten ausländischen Weiterbildungstitels sind unabhängig von ihrem Beschäftigungsgrad zur Fortbildung verpflichtet, solange sie in der Schweiz eine ärztliche Tätigkeit ausüben.

Die entsprechenden Bestimmungen finden sich im Medizinalberufegesetz (MedBG). Die Aufsicht obliegt dem Bund und den kantonalen Aufsichtsbehörden. Das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) ist das Kompetenzzentrum der FMH für Fragen rund um die ärztliche Weiter- und Fortbildung in der Schweiz.

Fortbildungspflicht

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