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Bei lebensbedrohlichen Notfällen rufen Sie bitte die Nummer 144 an.
Bei nicht lebensbedrohlichen Notfällen, die keines sofortigen ärztlichen Eingriffs bedürfen:
Hausärztliche Notfallpraxis Oberwallis (HANOW)
Reanimation
Kindernotfälle im Wallis
Die Einführung der Notfallkarte für pflegende Angehörige ermöglicht es medizinischem Fachpersonal, im Falle einer plötzlichen Nichtverfügbarkeit der pflegenden Person Kontakt zu Vertrauenspersonen aufzunehmen.
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Hier erhalten Sie Informationen zu den Notfalldienstapotheken in den grösseren Walliser Ortschaften
Um zu erfahren, welche Apotheke ausserhalb der grösseren Ortschaften Notfalldienst hat, wählen Sie bitte die Telefonnummer
0848 200 300 (nur für dringende Rezepte)
Rufen Sie bei Notfällen während der Praxisöffnungszeiten direkt die Praxis an.
Ansonsten erfahren Sie unter der Telefonnummer 0848 200 300 rund um die Uhr, welcher Zahnarzt Notfalldienst hat.
Anleitungen in verschiedenen Fremdsprachen (Albanisch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Serbokroatisch, Türkisch), für Personen, die in der Schweiz Opfer einer Straftat geworden sind: OHG - Nützliche Dokumente
Ein Opfer im Sinne des Opferhilfegesetztes (OHG) und der Strafprozessordnung (StPO) ist eine Person, die infolge einer Straftat eine direkte Beeinträchtigung ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität erlitten hat (z.B.: Körperverletzung, Raub, Vergewaltigung, Nötigung oder sexuelle Ausbeutung, sexuelle Handlungen mit Kindern, Drohungen, Freiheitsberaubung, Entführung, Verkehrsunfall).
Im Notfall
Bei Vergiftungsverdacht sollten Sie einen Arzt oder Tox Info Suisse (Tel. 145, 24h) anrufen.