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Notfalldienste

Hausärztlicher Notfalldienst

Bei lebensbedrohlichen Notfällen rufen Sie bitte die Nummer 144 an.

Bei nicht lebensbedrohlichen Notfällen, die keines sofortigen ärztlichen Eingriffs bedürfen:

  1. Während der Praxisöffnungszeiten: Kontaktieren Sie Ihren Hausarzt oder dessen Stellvertreter.
  2. Ausserhalb der Praxisöffnungszeiten: Rufen Sie die Leitstelle des hausärztlichen Notfalldienstesauf die Nummer 0848 200 300 an (Flyer).
  3. Notfallstation des Spitals von Siders: Es gibt im Spital Siders anstelle der bisherigen Notfallstation einen medizinisch-chirurgischen Bereitschaftsdienstes für Erwachsene (ohne Voranmeldung). Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 09.00 bis 18.00 Uhr (Samstage, Sonntage und Feiertage geschlossen).
  4. Notfallstation des Spitals von Martinach: täglich von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet, 7 Tage die Woche, auch an Feiertagen (Medienmitteilung: Vorübergehende nächtliche Schliessung der Notfallstation des Spitals Martinach).

Hausärztliche Notfallpraxis Oberwallis (HANOW)

Reanimation

 

Kindernotfälle

 

Pflegende Angehörige

Die Einführung der Notfallkarte für pflegende Angehörige ermöglicht es medizinischem Fachpersonal, im Falle einer plötzlichen Nichtverfügbarkeit der pflegenden Person Kontakt zu Vertrauenspersonen aufzunehmen.

--> Die Karte bestellen

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Apotheken

Hier erhalten Sie Informationen zu den Notfalldienstapotheken in den grösseren Walliser Ortschaften

Um zu erfahren, welche Apotheke ausserhalb der grösseren Ortschaften Notfalldienst hat, wählen Sie bitte die Telefonnummer 

0848 200 300 (nur für dringende Rezepte)

Zahnärzte

Rufen Sie bei Notfällen während der Praxisöffnungszeiten direkt die Praxis an.

Ansonsten erfahren Sie unter der Telefonnummer 0848 200 300 rund um die Uhr, welcher Zahnarzt Notfalldienst hat.

Opferhilfe

Anleitungen in verschiedenen Fremdsprachen (Albanisch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Serbokroatisch, Türkisch), für Personen, die in der Schweiz Opfer einer Straftat geworden sind: OHG - Nützliche Dokumente

Ein Opfer im Sinne des Opferhilfegesetztes (OHG) und der Strafprozessordnung (StPO) ist eine Person, die infolge einer Straftat eine direkte Beeinträchtigung ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität erlitten hat (z.B.: Körperverletzung, Raub, Vergewaltigung, Nötigung oder sexuelle Ausbeutung, sexuelle Handlungen mit Kindern, Drohungen, Freiheitsberaubung, Entführung, Verkehrsunfall).

Tox Info Suisse

Im Notfall

Bei Vergiftungsverdacht sollten Sie einen Arzt oder Tox Info Suisse (Tel. 145, 24h) anrufen.

www.toxinfo.ch

Siehe auch

Kantonale Walliser Rettungsorganisation
Dienstapotheken
Zahnärzte: Notfalldienst
Tox Info Suisse
OHG - Nützliche Dokumente


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