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Dienstleistungen der VSÄG

Allgemeine Informationen

Bitte beachten Sie: Selbst als Nicht-Mitglied der VSÄG sind Sie als freipraktizierender Arzt im Wallis dem Notfalldienstreglement der VSÄG unterstellt und müssen einen Beitrag zahlen, der mindestens gleich hoch ist wie der Mitgliederbeitrag, jedoch ohne von den verschiedenen Vorteilen einer VSÄG-Mitgliedschaft profitieren zu können.

Die Schweizer Krankenversicherer haben sich in zwei Gruppen organisiert: einerseits santésuisse / tarifsuisse ag, andererseits die Einkaufsgemeinschaft HSK.

Die Walliser Ärztegesellschaft VSÄG hat mit beiden Organisationen kantonale Tarifverträge abgeschlossen. Der Beitritt zu diesen Verträgen samt Anhängen ist auch für Nicht-Mitglieder der VSÄG möglich. Die Beitrittserklärung hat schriftlich zuhanden der VSÄG zu erfolgen und wird erst nach Bezahlung der Beitrittsgebühr rechtsgültig.

Wenn Sie als Nicht-Mitglied der VSÄG den beiden obgenannten Tarifverträgen beitreten möchten, füllen Sie bitte das folgende Formular aus:

 

Es sind folgende Unterlagen beizulegen:

  1. Kopie der Berufsausübungsbewilligung des Kantons Wallis (ist bei der kantonalen Dienststelle für Gesundheitswesen zu beantragen).
  2. Kopie der Kantonalen Zulassung zur Rechnungsstellung zulasten der OKP (ist bei der kantonalen Dienststelle für Gesundheitswesen zu beantragen).
    Falls Sie eine Zusendung des Rahmenvertrags oder kantonalen Anschlussvertrags TARDOC und/oder der kantonalen Tarifverträge mit santésuisse / tarifsuisse und HSK wünschen, kontaktieren Sie uns bitte.

Weitere Informationen zum Gesundheitssystem finden Sie zudem auf der Internetseite des Kantons Wallis.
 
 

Datenlieferungspflicht

Ab 2016 haben alle freipraktizierenden Ärzte die Pflicht, dem Bundesamt für Statistik (BFS) jährlich tätigkeitsrelevante Statistiken zukommen zu lassen (Datensammlung MARS).

Die Mitglieder der VSÄG profitieren dank dem Trust Center Ctésias und RoKo von einer einfachen Abwicklung dieser Datenlieferung.

Wenn Sie Ihre Daten über unsere Tools liefern, ermöglichen Sie uns zudem, dass wir die Interessen der Ärzteschaft gegenüber den Versicherern auf einer guten Datengrundlage unabhängig von Fremdstatistiken verteidigen können.

Dies ist nur einer von vielen Vorteilen einer VSÄG-Mitgliedschaft. 

 

Dokumente und Bildung

  • Reglement für den Notfalldienst der spitalexternen Ärzte im Kanton Wallis (11.05.2017)
  • Reglement für den Notfalldienst der spitalexternen Ärzte im Kanton Wallis (01.07.2023) - Anhänge

 

  • Statuten der Notfalldienstkommission (Okt. 2017)

 

  • Richtlinien des Staatsrats zum Bereitschaftsdienst (26.08.2015)


Schulung zu den Totenscheinen

 

  • Le constat de décès par le médecin de premier recours et par le médecin spécialiste: présentation 

 

  • Attestation médicale de décès
     

 

  • Le constat de décès par le médecin de premier recours et par le médecin spécialiste: vidéo 
     

 

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