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Werbung

Wer als Gesundheitsfachperson Werbung betreiben möchte, hat sich an bestimmte Regeln zu halten. 

Bei der Werbung für die medizinische Berufstätigkeit sind die Richtlinien «Information und Werbung» der VSÄG und der FMH einzuhalten. 

Die verwendeten Berufstitel haben den Bestimmungen der MEBEKO und den diesbezüglichen Normen zu entsprechen.
 

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Walliser Gesundheitsgesetz (286.72 Ko)
24.02.2016





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